Allgemeinverfügung Nr. 39-2025-03
des Landkreises Stade zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen
die Aviäre Influenza (Geflügelpest)
Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordne
ich Folgendes an:
Sämtliches im Landkreis Stade gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner,
Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in Haltungen mit mehr als 50 Tieren
ist ab sofort ausschließlich
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von
Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss (Schutzvorrichtung),
zu halten. Hobbyhaltungen von Geflügel mit einer Gesamtzahl bis 50 Stück sind somit
ausgenommen.
Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt so
lange, bis ich sie wieder aufhebe.
Stade, den 30.10.2025
Landkreis Stade
Der Landrat
Seefried
(siehe Anhang)


