Antrag auf Bauvorbescheid
Bauvoranfrage
Der Antrag auf Bauvorbescheid ist für Bauherren / Baufrauen, Architekten und Grundstückseigentümer ein wichtiges Instrument zur Klärung der bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens.
Er ist nur dann zweckmäßig, wenn die Klärung einzelner bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Vorgaben für die Realisierung eines Bauvorhabens von grundlegender Bedeutung ist, so dass zunächst ein Bauantrag zu riskant wäre.
Aufgrund des Antrages auf Bauvorbescheid erhält der Bauherr / die Baufrau einen Bauvorbescheid.
Dieser ist keine unverbindliche Auskunft der Bauaufsichtsbehörde, sondern ein Bescheid mit Bindungswirkung.
Allerdings berechtigt der Bauvorbescheid im Gegensatz zur Baugenehmigung nicht zum Baubeginn.
Der Bauvorbescheid ist der vorweggenommene Teil und Ausschnitt aus der später zu erteilenden umfassenden Baugenehmigung.