Bauamt
Bauamt
Das Arbeitsfeld des Bauamtes umfasst u. a.
● die Planung, den Bau und die Unterhaltung der gemeindeeigenen öffentlichen Verkehrsräume, d. h. der Straßen, Wege und Plätze inklusive der darunter (Schmutz- und Regenwasserkanalisation) und darüber (Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen, Straßenschilder, Bäume, Grünanlagen, Brücken etc.) liegenden Einrichtungen.
● die Planung, den Bau und die Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude, wie z. B. Schulen, Kindergärten, Feuerwehrgerätehäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, Wohnungen etc.
● die Bauleitplanung, die der Vorbereitung und Ausweisung neuer Baugebiete wie Wohn- und Gewerbegebiete dient.
Die Instrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.
● die Bauordnung.
Baugenehmigungs- bzw. Bauordnungsbehörde ist der Landkreis Stade. Bauanträge oder Anträge auf Bauvorbescheid müssen seit dem 01.01.2022 direkt beim Landkreis Stade eingereicht werden. Dieser gibt die Unterlagen an die Gemeinden weiter, die zu den Bauvorlagen eine Stellungnahme abgeben. Der Landkreis Stade erteilt im Anschluss eine Baugenehmigung bzw. einen Bauvorbescheid oder versagt die Baumaßnahme.
Bauanzeigen sind ebenfalls beim Landkreis Stade einzureichen. Dieser gibt die Unterlagen wiederum an die Gemeinden weiter. Hier erteilt die Gemeinde eine Bestätigung, dass die Erschließung gesichert ist. Wenn der Bauherr diese erhält, kann er mit dem Bau beginnen.
(siehe Erläuterungen zu Bauanträgen, Bauvoranfragen, Bauanzeigen !)
● das Beitragsrecht, unter das die Erhebung von Erschließungsbeiträgen, Straßenausbaubeiträgen und Kanalbaubeiträgen (Erhebung durch die Stadt Buxtehude) fallen.