Bauantrag
Bauantrag
Der Bauantrag ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben. In Deutschland werden Einzelheiten durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Für das Erstellen eines Bauantrags ist ein bauvorlage-berechtigter Entwurfsverfasser erforderlich. Unter seiner Verantwortung werden die Bauvorlagepläne, Berechnungen usw. erstellt. Er unterzeichnet diese Unterlagen sowie die Bauantragsformulare, ebenso wie der Bauherr.
Die Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den Landesbauordnungen und den Bauvorlageverordnungen der Länder. Der Bauantrag ist in der Regel in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen.
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Näheres regelt die entsprechende Rechtsverordnung der Bundesländer (Bauvorlagenverordnung).
Soweit nicht ausdrücklich die Freistellung von Baugenehmigungsverfahren geregelt ist, bedarf die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer bauaufsichtlichen Genehmigung bzw. behördlichen Anzeige.
Haben Sie Zweifel, ob ein Vorhaben baugenehmigungspflichtig ist, fragen Sie Ihre Bauaufsichtsbehörde (Landkreis Stade, Tel.: 04141 / 120 - 0).
Der Bauherr beauftragt im Allgemeinen einen bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur), der die Bauantragsunterlagen fertigt.
Grundlage für die notwendigen Unterlagen ist die Bauvorlagenverordnung; es sind im Regelfall erforderlich:
Antragsvordruck - 1-fach (Schreibwarenhandel oder Internet)
Amtlicher Lageplan - 3-fach - (erhältlich beim Katasteramt Stade oder öffentlich bestelltem Vermessungsingenieur)
Übersichtsplan - 3-fach
Bauzeichnungen - 3-fach
Baubeschreibung - 3-fach
Nachweis der Standsicherheit und andere bautechnischen Nachweise
Bruttorauminhalt, Wohn- und Nutzflächenangaben
Nachweis der Erschließung (Grundstücksentwässerung, Zufahrt, Stellplätze)
Statistischer Erhebungsbogen
Der Bauherr bzw. der Entwurfsverfasser reicht die unterschriebenen kompletten Antragsunterlagen direkt bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis Stade) ein. Der Landkreis Stade beteiligt in jedem Verfahren die Gemeinde, welche zu jedem eingereichten Bauvorhaben ihre Stellungnahme abgibt.
Von der Bauaufsichtsbehörde erhält der Bauherr weitere Nachricht, z. B. ob noch weitere Unterlagen beigebracht werden müssen.
Nach Abschluss der bauordnungsrechtlichen und bautechnischen Prüfung und Vorliegen sämtlicher Stellungnahmen wird die Baugenehmigung von der Bauaufsichtsbehörde erteilt (oder versagt) und dem Bauherrn übersandt.