Haushalte
Mit den Haushaltsplänen 2010 legte die Samtgemeinde Apensen und die Gemeinde Apensen, Gemeinde Beckdorf und Gemeinde Sauensiek ihre ersten doppischen Haushaltspläne vor. Damit verabschieden sich die Gemeinden endgültig von der seit Jahrzehnten im Haushalts- und Rechnungswesen der Kommunen vorherrschenden Kameralistik.
Mit der Umstellung von der Kameralistik auf die Kommunale Doppik geht es aber nicht nur um die Änderung des Rechnungsstils in der Kommunalverwaltung. Es geht darüber hinaus um
● Delegation von Verantwortung,
● Straffung von Entscheidungsabläufen,
● Optimierung von Verfahren und von Kostenstrukturen
● Kostenbewussteres verwaltungshandeln und
● Bereitstellung von Informationen, die Grundlage für Entscheidungen der Verwaltungssteuerung sind.
Mit der Umstellung auf die Doppik wird auch der Haushaltsplan seine Inhalte sowie seine Gestalt verändern. Hinter dem Haushalt stehen künftig nicht mehr einzelne Haushaltsstellen, sondern die entsprechend gebildeten Produkte und Leistungen. Diese wurden in einem ersten Schritt von den Fachämtern und -bereichen der Verwaltung aufgestellt und bilden zusammen mit den vom Ministerium des Innern und für Sport herausgegebenen Konten im Kontenrahmenplan die künftigen Buchungsstellen. Die finanzielle Steuerung der Produkte erfolgt über die vom Rat zu beschließenden Zielvereinbarungen je Produkt/Leistung. Auf Grund der erstmaligen Erstellung eines im doppischen Modernisierungsprozesses notwendigen Bestandteils, des doppischen Haushaltes, kann dieser noch nicht allen letztlich geforderten inhaltlichen und formalen Kriterien entsprechen. Der Aufbau eines kompletten und betriebswirtschaftlich vollständigen Werkes mit Aussagekraft, was Vergangenheit sowie Zukunft incl. Entwicklungen und Prognosen betrifft, kann erst mit den Jahren erfolgen. Der Vorbericht soll künftig weit mehr als bisher ausgebaut werden und als hauptsächliche Aussagequelle über die finanzielle Lage der Gemeinden dienen. Die reine Umstellung des Buchungsstils oder die inhaltliche Neugestaltung des Haushaltsplanes, sind für sich noch keine neue Steuerung oder etwa Garant für eine verbesserte Finanzlage. Sie ist aber Motor für viele weitere Veränderungsprozesse in der kommunalen Verwaltung, sowie wesentliches Kernstück und Voraussetzung für die Einführung weiterer betriebswirtschaftlicher Elemente, wie z.B. die Kosten- und Leistungsrechnung.
Was bedeutet eigentlich Doppik?
Doppik ist ein Kunstwort und deutet auf „DOPPelte Buchführung In Konten" hin. Die Doppik wird auch als ressourcenorientiertes Konzept bezeichnet. Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird in Zukunft durch einen Ergebnis- und Finanzhaushalt ersetzt. Kommunale Haushaltspläne müssen zudem künftig fachliche Ziele und outputorientierte Kennzahlen beinhalten.
Über all die Jahre wurden die Ideen und Konzepte beraten und ausgearbeitet, sodass es erst im November 2003 in der Innenministerkonferenz der Länder gelang, einen Beschluss zu fassen, der eine Reform des Gemeindehaushaltsrechts einleitet. Genereller Leitsatz war die Umstellung „von einem zahlungsorientierten zu einem ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen".
Die doppelte Buchführung ermöglicht den Städten und Gemeinden eine genauere Übersicht über den Vermögensstand, sowie eine optimale Darstellung der Schulden. Die Kameralistik bildet lediglich die Ein- und Auszahlungen eines Haushaltsjahres ab, während bei der Doppik auch Erträge und Aufwendungen mitbetrachtet werden. Die Doppik dient daher einer Darstellung des gesamten Ressourcenverbrauchs. Beim Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen ist auch die Rede von einer Drei-Komponentenrechnung.
Darunter fallen die Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und die Vermögensrechnung. Die Vermögensrechnung ist mit der Bilanz vergleichbar und stellt das Vermögen einer Kommune und die Finanzierungsmittel gegenüber. Dies wird ebenso wie bei einer betrieblichen Bilanz durch eine Aktivseite und eine Passivseite dargestellt.
Die Ergebnisrechnung beinhaltet die ergebniswirksamen Vorgänge der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die Finanzrechnung ist eine Darstellung aller Ein- und Auszahlungen. Da im kameralen Gemeindehaushaltsrecht lediglich Einnahmen und Ausgaben nach Fälligkeit im Haushaltsjahr nachgewiesen werden, bleiben alle künftigen Belastungen, welche zwar heute schon dem Grunde nach feststehen, sich aber erst in künftigen Jahren auswirken, unberücksichtigt.
Die Endsalden der Ergebnis- und Finanzrechnung fließen auf der Aktiv- und Passivseite der Bilanz, also der Vermögensrechnung, ein. Die Vermögensrechnung stellt dann am Ende die Bilanz dar, welche in etwa mit der kaufmännischen Bilanz vergleichbar ist.
Gemeinde und Unternehmen unterscheiden sich nur darin, dass das Unternehmen eigentlich nur die "Produkte" trägt, die auch wirtschaftlich sind. Es muss also Gewinn bringen. Bei der Gemeinde ist die Sachlage ein wenig anders. Sie muss und kann auch die Einrichtungen erhalten, die keinen Gewinn ausschütten. Denn das oberste Ziel der Gemeinde ist nicht die Gewinnmaximierung sondern die Aufgabenerfüllung und das Gemeinwohl. Mit Hilfe dieses "Neuen Steuerungsmodells" soll nun noch besser dargestellt werden, welche Kosten wo verursacht werden.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.