Baugenehmigungsfreie bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen
Baugenehmigungsfreie bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen
(Auszug der am häufigsten nachgefragten Vorhaben)
● Geräteschuppen mit nicht mehr als
40 m³ im Innenbereich und überplanten Gebieten (B-Plan, Abgrenzungssatzung)
20 m³ im Außenbereich
● Garagen mit nicht mehr als 30 m² Grundflächen (hierbei ist insb. die Grenzbebauung zu beachten)
●Terrassenüberdachungen mit nicht mehr als 30 m² Grundfläche
● Brunnen (die Wasserentnahme ist genehmigungspflichtig)
● Fahnenmasten
● Blitzschutzanlagen
● Grundstückseinfriedungen bis 2 m Höhe
● Gartenpergolen, ausgenommen Gebäude und Einfriedungen
● Werbeanlagen bis 1 m² Ansichtsfläche
● Wände, Decken, Pfeiler, Stützen und Treppen - ausgenommen Außenwände, Gebäudetrennwände und Dachkonstruktionen - in fertiggestellten Wohngebäuden und fertiggestellten Wohnungen, jedoch nicht in Hochhäusern
● Wände und Decken, die weder tragend noch aussteifend sind und nicht feuerbeständig oder feuerhemmend sein müssen, in fertiggestellten Gebäuden
● Öffnungen für Fenster und Türen in fertiggestellten Wohngebäuden und fertiggestellten Wohnungen