Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss und für Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
telefonische Sprechzeiten:
Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und Donnerstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
persönliche Termine nach Absprache
Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie über folgende Internetseite des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Auch ein Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist darüber zugänglich.
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/bauen_wohnen/wohngeld/wohngeld-217036.html
Nach der Wohngeldreform zum 01.01.2023 ist die Zahl der Wohngeldanträge massiv gestiegen, sodass die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei derzeit 10 - 12 Wochen nach Vollständigkeit des Antrages liegt. Wir bitten um Verständnis.

