Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der zuständigen Stelle bestellt werden.
Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer Bestellung
Externe Ansprechpartner/in
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de/ | |
| Wirtschaftsprüferkammer Rauchstraße 26 10787 Berlin, Stadt Telefon: 030726161-0 Telefax: 030726161-212 E-Mail: kontakt@wpk.deHomepage: https://www.wpk.de/ |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung
- Nachweise zum Vorliegen der in § 28 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) genannten Anerkennungsvoraussetzungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Neben der Verwaltungsgebühr sind die Mitglieder verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Die Beitragshöhe wird bei der zuständigen Stelle individuell ermittelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bestellung muss vor Aufnahme der Berufstätigkeit erfolgen.
Rechtsgrundlage
- §§ 1 und 3 Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer
- §§ 1, 2, 4 und 5 Beitragsordnung der Wirtschaftsprüferkammer
- § 15 Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- § 17 Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- § 37 Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- § 38 Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- § 43 a Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- §§ 131 g, 131 h Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
