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Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Apensen
Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen
Telefon: 04167 9127-0
Telefax: 04167 9127-99
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.a­pen­sen.de
Montag - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Termin evtl. erforderlich
Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Termin evtl. erforderlich
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Termin evtl. erforderlich

Im Einwohnermeldeamt ist es möglich sich einen Termin zu buchen.

Allgemeine Informationen

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab dem vollendeten 16. Lebensjahr verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen zuvor als verloren gemeldeten Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

Erst nachdem Sie Ihren Personalausweis offiziell als „aufgefunden“ gemeldet haben, wird der entsprechende Eintrag bei der Polizei gelöscht. Anschließend können Sie Ihren wiedergefundenen Personalausweis in Deutschland bis zum Ablauf seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiter nutzen.

Haben Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden, können Sie auch die zuvor gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Dies ist ausschließlich persönlich im Bürgeramt möglich. Das Bürgeramt veranlasst die Entsperrung und informiert bei Bedarf die Polizei über das Wiederauffinden.

Bitte beachten Sie: Die Bundesrepublik Deutschland hat keinen Einfluss darauf, wie andere Staaten ihre polizeilichen Informationssysteme führen oder aktualisieren. Daher kann es in Einzelfällen vorkommen, dass ausländische Behörden die Fahndungseinträge nicht oder nicht rechtzeitig löschen. In solchen Fällen kann Ihr wiedergefundener Personalausweis im Ausland möglicherweise nicht akzeptiert oder sogar einbehalten werden.

Verfahrensablauf

Melden Sie sich persönlich bei einem Bürgeramt und/oder einer Polizeidienststelle und zeigen an, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben.

Lassen Sie ggfs. Ihre Online-Ausweisfunktion wieder aktivieren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Personalausweisbehörde bzw. Ihrem Bürgeramt. Zeigen Sie das Wiederauffinden Ihres Personalausweises auch bei der Polizei an, sofern Ihr Bürgeramt diese nicht bereits in Kenntnis gesetzt hat.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Personalausweisbehörde bzw. Ihrem Bürgeramt. Zeigen Sie das Wiederauffinden Ihres Personalausweises auch bei der Polizei an, sofern Ihr Bürgeramt diese nicht bereits in Kenntnis gesetzt hat.

Voraussetzungen
  • Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen Ihren wiedergefundenen Personalausweis.

Welche Gebühren fallen an?

Es entstehen keine Kosten durch die Meldung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Rechtsbehelf

Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.

Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.

Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

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