Samtgemeine Apensen

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Wählbarkeitsbescheinigung

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Samtgemeinde Apensen VCard
Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen
Telefon: 041679127-0
Telefax: 041679127-99
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.a­pen­sen.deÖffnungszeiten:


Montag - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr


Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr


Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr



Allgemeine Informationen

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).

Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Infobereich

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