Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
| Samtgemeinde Apensen | |
| Buxtehuder Straße 27 21641 Apensen Telefon: 04167 9127-0 Telefax: 04167 9127-99 E-Mail: Samtgemeinde@Apensen.deHomepage: http://www.apensen.de | Montag - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Termin evtl. erforderlich Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Termin evtl. erforderlich Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Termin evtl. erforderlich Im Einwohnermeldeamt ist es möglich sich einen Termin zu buchen. |
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
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Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen
Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail: samtgemeinde@apensen.de
Bankverbindung:
Volksbank Geest eG. Apensen:
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Kreissparkasse Apensen:
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Öffnungszeiten der Samtgemeinde Apensen:
Montag bis Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt arbeitet, außer Mittwochs Vormittag, nur mit Terminen, die Sie über den Button "Terminvergabe" buchen können. Mittwochs Vormittag ist ein Besuch ohne Termin möglich.