Bestimmte bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen dürfen ohne
Baugenehmigung und ohne Mitteilung als verfahrensfreie Baumaßnahmen errichtet,
in bauliche Anlagen ei
Ansprechpartner/in beim Landkreis Stade| Bauen und Wohnen | |
| Kreishaus Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-0 E-Mail: bauen@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
|
Bestimmte bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen dürfen ohne Baugenehmigung und ohne Mitteilung als verfahrensfreie Baumaßnahmen errichtet, in bauliche Anlagen eingefügt oder geändert werden. Diese Baumaßnahmen werden im Anhang zu § 60 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) aufgezählt.
Verfahrensfreie Baumaßnahmen sind gemäß § 60 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) auch:
Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Genehmigung bzw. Mitteilung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der zuständigen Stelle eingeholt werden.
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese leitet die Anfrage nach Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter.
nicht angegeben
nicht angegeben
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen
Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail: samtgemeinde@apensen.de
Bankverbindung:
Volksbank Geest eG. Apensen:
IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE
Kreissparkasse Apensen:
IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK
Öffnungszeiten der Samtgemeinde Apensen:
Montag bis Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt arbeitet, außer Mittwochs Vormittag, nur mit Terminen, die Sie über den Button "Terminvergabe" buchen können. Mittwochs Vormittag ist ein Besuch ohne Termin möglich.