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Unterhaltsvorschuss

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau Sprenger (Bewilligung, Buchstaben: A-D,L, Z)Standort anzeigen
Am Staatsarchiv, Raum 21 // EG
Am Staatsarchiv 3
21680 Stade
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Frau Holsten (Bewilligung, Buchstaben: F-J,P)Standort anzeigen
Am Staatsarchiv, Raum 22 // EG
Am Staatsarchiv 3
21680 Stade
Telefon: 0414112-5798
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Frau Münsterberg (Bewilligung, Buchstaben: K,M,T,U,W-Y)Standort anzeigen
Am Staatsarchiv, Raum 22 // EG
Am Staatsarchiv 3
21680 Stade
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Frau Ahlf (Bewilligung, Buchstaben: N,O,Q,R,S,U,V)Standort anzeigen
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Am Staatsarchiv 3
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Am Staatsarchiv 3
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Am Staatsarchiv, Raum 50 // EG
Am Staatsarchiv 3
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Herr Eckhoff (Heranziehung Altfälle)Standort anzeigen
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Frau Fitschen (Heranziehung laufende Fälle, Buchstaben: A,B,D-G)Standort anzeigen
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Frau Martens (Heranziehung laufende Fälle, Buchstaben: C,I,L,N-Q)Standort anzeigen
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Am Staatsarchiv 3
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Frau Mir (Heranziehung laufende Fälle, Buchstaben: H,J,K,M)Standort anzeigen
Am Staatsarchiv, Raum 24 // EG
Am Staatsarchiv 3
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Frau Anhalt (Heranziehung laufende Fälle, Buchstaben: R, T-Y)Standort anzeigen
Am Staatsarchiv, Raum 24 // EG
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Frau Gorr (Heranziehung laufende Fälle, Buchstaben: S,Z)Standort anzeigen
Am Staatsarchiv, Raum 25 // EG
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Frau Ecks (Widerspruchsangelegenheiten)Standort anzeigen
Am Staatsarchiv, Raum 27 // EG
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Allgemeine Informationen

Anspruchsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn

  • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, geschieden oder verwitwet ist oder von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt und
  • der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen, nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine ausreichenden Waisenbezüge erhält.

Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres  bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben ab dem 01.07.2017 Anspruch, wenn

  • das Kind keine Leistungen nach dem SGB II bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder
  • der betreuende Elternteil mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen von mindestens 600 Euro verfügt.

Höhe des Unterhaltsvorschusses

Wenn der allein erziehende Elternteil Anspruch auf volles Kindergeld hat, beträgt der Unterhaltsvorschuss seit dem 1. Januar 2025 in Niedersachsen

  • für Kinder unter sechs Jahren 227,00 € monatlich und
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 299,00 € monatlich und
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren monatlich 394,00 €.

Unterhaltsvorschuss wird nur auf Antrag gezahlt.

Die Unterhaltsvorschusskasse von Jugend und Familie ist ab sofort dienstags und donnerstags in der Zeit von 10-12 Uhr und von 14-16 Uhr telefonisch sowie persönlich erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, Ihre Anliegen per Mail an unterhaltsvorschuss@landkreis-stade.de zu senden. Alle E-Mails werden beantwortet, aber wir bitten um Geduld.

An wen muss ich mich wenden?

Unterhaltsvorschusskassen im Landkreis Stade sind bei der Hansestadt Buxtehude für das eigene Stadtgebiet und ansonsten beim Landkreis Stade zu finden. 

Übersicht der Unterhaltsvorschuss-Stellen in Niedersachsen

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel der antragstellenden Person
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Nachweis über die Vaterschaftsfeststellung (sofern das Kind nicht ehelich geboren ist)
  • ggf. Scheidungsurteil
  • ggf. Beschluss oder Urkunde über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel)
  • ggf. Nachweis über bisherige Bemühungen um Unterhaltszahlungen (z. B. Schriftwechsel der Rechtsanwälte)
  • sofern derzeit laufend Unterhaltsvorschussleistungen von anderer Stelle bezogen werden, Nachweis hierüber (z. B. Bewilligungsbescheid)
  • ggf. Freizügigkeitsberechtigung der antragstellenden Person
  • sofern vom anderen Elternteil Unterhalt gezahlt wird, Nachweise hierüber (z. B. Kontoauszug)
  • wenn der andere Elternteil verstorben ist
    • Sterbeurkunde
    • Nachweis über den Bezug einer Halbwaisenrente
  • bei Kindern ab 12 Jahren:
    • Ergänzungsblatt (siehe Formulare)
    • aktueller Einkommensnachweis (Bescheid des Jobcenters, Verdienstbescheinigung o. ä.)
  • bei Kindern ab 15 Jahren zusätzlich:
    • ggf. Schulbescheinigung
    • sofern das Kind über Einkommen verfügt, Nachweis hierüber

Alle Unterlagen können in Kopie eingereicht werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Unterhaltsleistung wird rückwirkend längstens für den letzten Monat vor dem Monat der Antragstellung gezahlt, soweit es nicht an zumutbaren Bemühungen des Berechtigten gefehlt hat, den in § 1 Absatz 1 Nummer 3 bezeichneten Elternteil zu Unterhaltszahlungen zu veranlassen.

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Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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