Samtgemeine Apensen

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Umkennzeichnung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Kfz-Zulassungsstelle BuxtehudeStandort anzeigen
StraßenverkehrOstmoorweg 3
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 7152-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Die Öffnungszeiten (Annahmeschluss) der Zulassungsstelle Harsefeld sind:

Montag – Freitag: 07.30 - 11.30 Uhr
Montag – Mittwoch: 13.30 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 – 17.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Vereinzelt kann es notwendig sein oder es wird aus anderen Gründen gewünscht, ein anderes Kennzeichen für das Fahrzeug zu wählen z.B. soll das jetzige Kennzeichen an das neue Fahrzeug, das alte Fahrzeug soll aber weiter genutzt werden und auf den bisherigen Halter zugelassen bleiben.

Hier kommt dann die Umkennzeichnung zum tragen.

Auch wird eine Umkennzeichnung notwendig, wenn ein oder beide Kennzeichenschilder in Verlust geraten. Hierbei sei es dahingestellt, ob der Verlust durch Verlieren der Kennzeichenschilder oder durch Diebstahl erfolgt.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Umkennzeichnung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Das notwendige Antragsformular können Sie hier  herunterladen oder direkt am PC ausfüllen.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, können Sie dies schon vor der Umkennzeichnung, Online, über diesen Link, tun.

An wen muss ich mich wenden?

Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:

Kfz-Zulassungsstelle Stade

Harburger Str. 193

1.OG

21680 Stade

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

Ostmoorweg 3

21614 Buxtehude

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

im Rathaus der Samtgemeinde

Herrenstr. 25

21698 Harsefeld

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

im Rathaus der Samtgemeinde

Mittelweg 2

21709 Himmelpforten

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Umkennzeichnung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

> Antrag auf Umkennzeichnung

> Bei Verlust nur eines Kennzeichenschildes ist das verbliebene Kennzeichenschild vorzulegen.

> Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I; vormals Fahrzeugschein)

> Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II; vormals Fahrzeugbrief)

> aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (entfällt wenn das Fahrzeug noch keine 36 Monate alt ist), sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, kann bei der Prüforganisation welche die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt hat, eine Zweitschrift angefordert werden.

> gültigen Personalausweis, alternativ gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Gemeinde / Stadt

> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)

> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.

Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.

Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie hier.

Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.

Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.

Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die  Kennzeichenschilder sind schnellstmöglich zu ersetzen.

Rechtsgrundlage

Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.

Rechtsgrundlagen:

- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

- Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie jemanden mit der Durchführung der Angelegenehit beauftragen, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.

Bemerkungen

Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.

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Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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