Samtgemeine Apensen

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Tierveranstaltung-Genehmigung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Veterinärwesen und VerbraucherschutzStandort anzeigen
Kreishaus
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3931
Telefax: 04141 12-3913
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.


Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.


Hunde- und Katzenausstellungen:

Nach Änderung der Tollwut-Verordnung müssen seit dem 05.10.2010 nur noch solche  bei dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden, die entweder in einem Tollwut-gefährdeten Bezirk stattfinden oder an denen Hunde oder Katzen aus dem Ausland teilnehmen.

Seit mehr als 15 Jahren gab es im Landkreis Stade keinen aufgrund von Tollwut gefährdeten Bezirk mehr. Sollte sich dies ändern, wird der gefährdete Bezirk öffentlich bekannt gemacht.

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Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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