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Tiergehege Anzeige

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
NaturschutzStandort anzeigen
Kreishaus
Am Sande 2
21682 Stade
Telefax: 04141 12-6713
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Die Aufgaben des Bereiches Naturschutz ergeben sich aus der Naturschutzgesetzgebung und aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.

Ziel der Arbeit des Bereiches Naturschutz ist es, die Artenvielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und die Schönheit von Natur und Landschaft auch für nachfolgende Generationen zu erhalten und zu entwickeln.
Gleichzeitig ist der Wald zu erhalten, seine Fläche im Landkreis Stade möglichst zu vergrößern und seine Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern.

Gerne stehen wir allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Stade als Ansprechpartner zu Naturschutz- und Waldfragen zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

© Janette Hagedoorn-Schüch Landkreis StadeNach § 43 (3) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 30  Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) gilt eine Anzeigepflicht für Tiergehege, wenn die Gehege größer als 50m² sind
oder in ihnen Tiere besonders geschützter Arten gehalten werden.

Tiergehege in diesem Sinne sind dauerhafte Einrichtungen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wild lebender Arten während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo sind.

Tiergehege sind so zu errichten und zu betreiben, dass

  1. 1. die Tiere artgerecht gehalten werden, insbesondere Lage, Größe, Gestaltung und innere Einrichtung art- und tiergerecht ausgestaltet werden,
  1. 2. die Pflege der Tiere nach dem Stand der guten veterinärmedizinischen Praxis erfolgt in Bezug auf tiermedizinische Vorbeugung, Behandlung und Ernährung
  1. 3. dem Eindringen von Schadorganismen sowie dem Entweichen der Tiere vorgebeugt wird,
  1. 4. die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes beachtet werden,
  1. 5. weder der Naturhaushalt noch das Landschaftsbild beeinträchtigt werden,
  1. 6. das Betreten von Wald und Flur sowie der Zugang zu Gewässern nicht in unangemessener Weise eingeschränkt wird.


Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind dem Naturschutzamt des Landkreises Stade mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um die Anzeige fachlich beurteilen zu können, benötigt das Naturschutzamt spezifische Informationen. Es wird deshalb die Verwendung des Formulars  'Anzeige Tiergehege' empfohlen (am Ende der Seite). Landesweit gültige Mindestanforderungen für die Haltung der unterschiedlichen Tierarten können beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Stade erfragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.1.27. an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Rechtsbehelf

Widerspruch beim Landkreis Stade

Was sollte ich noch wissen?

Durch die Einholung der Anzeige sind andere Genehmigungen nicht erfasst, vielmehr muss gesondert eine veterinär- und baurechtliche Genehmigung eingeholt werden.

Anzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild

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21641 Apensen

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Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
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IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

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