Regelungen zur Herstellung, Zulassung, Abgabe oder Einfuhr von Tierarzneimitteln sind im Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) geregelt. Nähere Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Tierarzneimittel
Ansprechpartner/in beim Landkreis Stade
| Frau Dr. Staecker | |
| Kreishaus, Raum 1.113 // 1. OG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-3924 Telefax: 04141 12-3913 E-Mail: veterinaerwesen@landkreis-stade.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade Weser.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
