Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Sterbeurkunde
Externe Ansprechpartner/in
| Samtgemeinde Apensen Buxtehuder Straße 27 21641 Apensen Telefon: 041679127-0 Telefax: 041679127-99 E-Mail: INFO@Apensen.deHomepage: https://www.apensen.deÖffnungszeiten:
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
- :20,00 EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde - :10,00 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
