Samtgemeine Apensen

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Staatsangehörigkeitsausweis

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau Sylvia von HoltStandort anzeigen
Kreishaus, Raum 0.027 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3224
Telefax: 04141 12-3223
E-Mail:

Arbeitszeit:
telefonische Sprechzeit:
Mittwoch 09:30-11:30 Uhr
Donnerstag 14:00-15:00 Uhr

Frau K. SchmidtStandort anzeigen
Kreishaus, Raum 0.027 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3233
Telefax: 04141 12-3223
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Arbeitszeit:
telefonische Sprechzeit
Dienstag 09:00-11:00 Uhr
Freitag 10:00-11:00 Uhr

Frau BehnkeStandort anzeigen
Kreishaus, Raum 0.023 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3222
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telefonische Sprechzeit
Donnerstag, 08:30 - 11:30 Uhr

Frau AdamiStandort anzeigen
Kreishaus, Raum 0.023 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3232
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Arbeitszeit:
telefonische Sprechzeit
Montag, 08:30 - 11:30 Uhr

Frau ChrispensStandort anzeigen
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Frau HochmuthStandort anzeigen
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Frau SmeilusStandort anzeigen
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Am Sande 2
21682 Stade
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Telefax: 04141 12-3223
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Arbeitszeit:
telefonische Sprechzeit:
Montag 09:00-11:00 Uhr
Donnerstag 14:00-15:00 Uhr

Frau WienbergStandort anzeigen
Kreishaus, Raum 0.023 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
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telefonische Sprechzeit:
Montag und Mittwoch 9:00 - 11:00 Uhr

Frau ZellerStandort anzeigen
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Am Sande 2
21682 Stade
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Frau DieckmannStandort anzeigen
Kreishaus, Raum 0.036 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3292
Telefax: 04141 12-3223
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Frau LuisStandort anzeigen
Kreishaus, Raum 0.027 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
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Telefax: 04141 12-3223
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telefonische Sprechzeit:
Dienstag und Donnerstag 9:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 14:00-15:30 Uhr


Allgemeine Informationen

Personen, die schon die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Urkunde, die als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit dient. Ein formeller Staatsangehörigkeitsausweis kann z. B. erforderlich sein

  • zur Approbation als Arzt,
  • bei Anstellung im Staatsdienst,
  • zur Eheschließung im Ausland etc.

Oftmals genügt aber als Nachweis der Staatsangehörigkeit eine entsprechende Meldebescheinigung, deshalb empfiehlt es sich, genau nachzufragen, welche Urkunde verlangt wird.

Notwendige Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (steht weiter unten zum Herunterladen bereich, ist aber auch bei Ihrer Stadt-/Samtgemeinde- oder Gemeindeverwaltung erhältlich)
  • Geburts- oder Heiratsurkunden
  • evt. Einbürgerungsurkunden oder Spätaussiedlerbescheinigungen


Weitere im Einzelfall benötigte Unterlagen werden von Ihnen direkt angefordert.

Rechtliche Grundlagen: Staatsangehörigkeitsgesetz

Kosten:
Die Gebühr für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51,00 €.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der ansässigen Staatsangehörigkeitsbehörde beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der großen selbständigen Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung, dass Sie und ggf. die Personen, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten,

  • die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher besitzen oder
  • mindestens seit 1950 als Deutscher behandelt worden sind,

    können zum Beispiel folgende Unterlagen in Betracht kommen:
    • Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
      Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch
    • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
      Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden
    • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
      Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht
    • Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
      Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen
    • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher:
      Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden / Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Die Urkunden sind jeweils im Original oder als beglaubigte Kopien vorzulegen (Originalurkunden werden zurückgegeben).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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21641 Apensen

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Volksbank Geest eG. Apensen:

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Kreissparkasse Apensen:

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