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Schulverweigerung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Wirtschaft, Verkehr und BildungStandort anzeigen
Dezernat IAm Sande 1
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Das Amt für Wirtschaft, Verkehr und Bildung hat unterschiedliche Aufgaben.

So werden die Belange des Landkreises Stade als Schulträger für die Gymnasien in Stade und Harsefeld, die Berufsbildenden Schulen und die Förderschulen wahrgenommen. Im Hinblick auf die Schulentwicklungsplanung ist der Landkreis gefordert bei der Einrichtung Integrierter Gesamtschulen und der neuen Oberschulen. Weiter wird die Schülerbeförderung organisiert und es werden jährlich für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler Zeitfahrausweise ausgestellt.

Ein weiteres Betätigungsfeld stellen die Angelegenheiten des ÖPNVs und die Mitgliedschaft des Landkreises Stade im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) dar.

Bei Fragen der Wirtschafts-, Tourismus- und Landwirtschaftsförderung ist es erster Ansprechpartner der Kreisverwaltung. Für die EU-Förderung ist hier eine Servicestelle als Verwaltungsdienstleistung eingerichtet.

Die einheitliche Stelle des sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartners" ist im Amt für Wirtschaft, Verkehr und Bildung verortet.

Der Landkreis Stade versteht sich als Bildungsregion. Die Bildungsregion Landkreis Stade wird in seiner Weiterentwicklung durch das Amt für Wirtschaft, Verkehr und Bildung eingerichtete Bildungsbüro unterstützt.

Der Bildungslotse ist das Online-Portal für alle Bildungsanbieter im Landkreis Stade. Er bündelt die Vielfalt der Bildungsregion und macht sie sichtbar und zugängig.

Informieren Sie sich auf der Internetseite über die Aufgaben des Amtes für Wirtschaft, Verkehr und Bildung. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hinweise geben möchten, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes gerne zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein.

Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.

Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.

Das Vorgehen gegen Schulverweigerung ist Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde, den Jugendämtern und u. U. auch den Familiengerichten.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Infobereich

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Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
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