Samtgemeine Apensen

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Schulpflicht

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Wirtschaft, Verkehr und BildungStandort anzeigen
Dezernat IAm Sande 1
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Das Amt für Wirtschaft, Verkehr und Bildung hat unterschiedliche Aufgaben.

So werden die Belange des Landkreises Stade als Schulträger für die Gymnasien in Stade und Harsefeld, die Berufsbildenden Schulen und die Förderschulen wahrgenommen. Im Hinblick auf die Schulentwicklungsplanung ist der Landkreis gefordert bei der Einrichtung Integrierter Gesamtschulen und der neuen Oberschulen. Weiter wird die Schülerbeförderung organisiert und es werden jährlich für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler Zeitfahrausweise ausgestellt.

Ein weiteres Betätigungsfeld stellen die Angelegenheiten des ÖPNVs und die Mitgliedschaft des Landkreises Stade im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) dar.

Bei Fragen der Wirtschafts-, Tourismus- und Landwirtschaftsförderung ist es erster Ansprechpartner der Kreisverwaltung. Für die EU-Förderung ist hier eine Servicestelle als Verwaltungsdienstleistung eingerichtet.

Die einheitliche Stelle des sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartners" ist im Amt für Wirtschaft, Verkehr und Bildung verortet.

Der Landkreis Stade versteht sich als Bildungsregion. Die Bildungsregion Landkreis Stade wird in seiner Weiterentwicklung durch das Amt für Wirtschaft, Verkehr und Bildung eingerichtete Bildungsbüro unterstützt.

Der Bildungslotse ist das Online-Portal für alle Bildungsanbieter im Landkreis Stade. Er bündelt die Vielfalt der Bildungsregion und macht sie sichtbar und zugängig.

Informieren Sie sich auf der Internetseite über die Aufgaben des Amtes für Wirtschaft, Verkehr und Bildung. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hinweise geben möchten, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes gerne zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

Alle Kinder, die bis zu einem festen Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Für die Anmeldung Ihres Kindes mit Beginn der Schulpflicht wenden Sie sich bitte an die für Ihre Wohnung zuständige Grundschule.

Die Schulpflicht dauert grundsätzlich 12 Schuljahre. Sie gliedert sich in die mindestens neunjährige Vollzeitschulpflicht im Primarbereich und im Sekundarbereich I. Im Anschluss wird die Schulpflicht im Sekundarbereich II durch den Besuch einer allgemein bildenden oder berufsbildenden Schule oder für Auszubildende durch den Besuch der Berufsschule erfüllt.

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Infobereich

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Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

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Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
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Kreissparkasse Apensen:

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