Samtgemeine Apensen

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Sachverständige Personen: Öffentliche Bestellung und Vereidigung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade VCard
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg
Telefon: 05311201-0
Telefax: 05311201-333
E-Mail: Homepage: ww­w.hwk-bls.de
Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser VCard
Am Schäferstieg 2
21680 Stade
Telefon: 04141524-0
Telefax: 04141524-111
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ih­k.­de/el­be­we­ser/
Ingenieurkammer Niedersachsen VCard
Hohenzollernstraße 52
30161 Hannover
Telefon: 0049-51139789-0
Telefax: 0049-51139789-34
E-Mail: Homepage: ww­w.­in­ge­nieur­kam­mer-nie­der­sach­sen.de
Landwirtschaftskammer Niedersachsen VCard
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 0441801-0
Telefax: 0441801-180
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lwk-nie­der­sach­sen.­de/
Wirtschaftsprüferkammer VCard
Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt
Telefon: 030726161-0
Telefax: 030726161-212
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.wp­k.­de/

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen bei der zuständigen Stelle beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen.

Die zuständige Stelle kann zum Beispiel eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Landwirtschaftskammer, eine Ingenieur- oder Architektenkammer aber auch eine Behörde sein.

Es ist möglich, dass die zuständige Stelle Ihre Bestellung inhaltlich beschränkt (zum Beispiel auf ein fachliches Spezialgebiet), zeitlich befristet oder mit Auflagen versieht (zum Beispiel die Auflage, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen).

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bestätigt im Geschäftsverkehr das Vorliegen einer besonderen fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung als Gutachterin oder Gutachter für ein abgegrenztes Sachgebiet. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

  • werden Sie bevorzugt für die Erstellung gerichtlicher Gutachten hinzugezogen und müssen entsprechenden Gutachteraufträgen nachkommen,
  • müssen Sie im Rahmen Ihrer Kapazitäten private Gutachteraufträge annehmen,
  • werden Ihnen teilweise Tätigkeitsfelder zugeordnet, die anderen Sachverständigen verschlossen sind (sogenannte „Vorbehaltsaufgaben“, zum Beispiel sicherheitstechnische Überprüfung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz).
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der für den Beruf zuständigen Kammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Darstellung der von Ihnen angebotenen Leistungen und des (abgrenzbaren) Sachgebietes
  • Lebenslauf mit Darlegung des beruflichen Werdegangs
  • Nachweise über Ihre besonderen Qualifikationen in dem genannten Sachgebiet (Zeugnisse, Diplome, Seminarbescheinigungen, Beschäftigungsnachweise, sonstige Urkunden, etc.)
  • Gegebenenfalls Liste von Referenzen, wie zum Beispiel Personen (mit Anschrift), die zu Ihren besonderen Kenntnissen Auskunft geben können
  • mehrere (in der Regel 3 bis 5) von Ihnen selbst gefertigte Gutachten 
    • Sie sollten sich mit Problemen aus dem angestrebten Sachgebiet auseinandersetzen und Lösungen nennen. Die Gutachten müssen nachvoll-ziehbar sein und erforderliche Unterlagen wie Zeichnungen, Skizzen, Pläne und Fotos enthalten.
  • gegebenenfalls Fortbildungsnachweise
  • Erklärung zur Übernahme der Gebühren und Kosten
  • bei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern sowie  Beamtinnen oder Beamten: Freistellungserklärung
  • Führungszeugnis 
  • Gewerbezentralregisterauszug 
  • aktuelle Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen Finanzamtes im Original
     
Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erst nach erfolgter öffentlicher Bestellung und Vereidigung dürfen Sie sich im Rechts- und Geschäftsverkehr als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bezeichnen.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Bei Ablehnung des Antrags kann entweder Widerspruch oder direkt Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden.

Anträge / Formulare

Formulare: ja (soweit angeboten)

Schriftform erforderlich: nein

Onlineverfahren möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig:

  • bei Durchführung eines Prüfungstermins vor einem Fachgremium: Ja
     
Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben

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Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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