Sie mieten oder kaufen eine Zweit- oder Nebenwohnung? Dies muss beim Beitragsservice angemeldet werden.
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen. Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
Verfahrensablauf
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus.
An wen muss ich mich wenden?
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale)
Zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Telefon: 0221 5061-0
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie sind Inhaber oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ihre persönlichen Daten abgefragt.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anmeldung fallen keine weiteren Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind
Bearbeitungsdauer
- :2 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Der öffentlich-rechtliche Inlandsrundfunk ist staatsfern organisiert. Veranstalter und damit für die Angebote verantwortlich sind die ARD-Landesrundfunkanstalten, das ZDF sowie das Deutschlandradio. Zu ihrer Finanzierung sind sie befugt, den gesetzlich festgelegten Rundfunkbeitrag einzuziehen. Für diese Aufgabe haben sie im Rahmen ihrer Selbstverwaltung den gemeinsamen Beitragsservice eingerichtet. Dieser ist damit keine staatliche Behörde.

