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Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Herr SivaloganathanStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Raum 103 // 1. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3651
Telefax: 04141 12-3669
E-Mail:
Herr Frank KawitzkiStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Raum 107 // 1. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3650
Telefax: 04141 12-3669
E-Mail:
Herr NeumannStandort anzeigen
Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude, Raum Halle // EG
Ostmoorweg 3
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 7152-10
Telefax: 04161 7812-29
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die roten Kennzeichen können, gemäß § 41 der Fahrzeugzulassungsverordnung -FZV- zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen zugeteilt werden. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06".

Technische Prüfstellen sowie anerkannte Überwachungsorganisationen nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) können, für die Durchführung von Prüfungsfahrten im Rahmen von Untersuchungen, Prüfungen und Begutachtungen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ebenfalls rote Kennzeichen erhalten. Diese roten Kennzeichen beginnen dann immer mit einer "05".

 

 

Zuständige Stelle

Im Landkreis Stade erfolgt die Ersterteilung eines roten Kennzeichens nur in der

Zulassungsstelle Stade

Harburger Str. 193

21680 Stade

Rufnummer: 0 41 41 / 12 - 36 66

Fax            : 0 41 41 / 12 - 36 69

E-Mail        : Kfz-Zulassung@landkreis-stade.de

Voraussetzungen

Um die roten 06er Kennzeichen zu erhalten müssen Sie nachweisen, dass Sie ein Kraftfahrzeughersteller, ein Kraftfahrzeugteilehersteller, eine Kraftfahrzeugwerkstatt oder ein Kraftfahrzeughändler sind.

 

Für rote 05er Kennzeichen ist ebenfalls der Nachweis zu erbringen, dass es sich bei ihrem Betrieb um eine Technische Prüfstellen oder eine anerkannte Überwachungsorganisationen nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) handelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen sind, entsprechend der Betriebsart, unterschiedlich und im folgenden aufgelistet:

Bei Einzelunternehmen:

> Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichen

> Führungszeugnis der Belegart "0" des Firmeninhabers. Das Führungszeugnis beantragen Sie bitte bei der für Ihren Wohnsitz zustädigen Stadt- / Gemeinde- / Samtgemeindeverwaltung.

> aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Firmeninhabers

> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung für rote Kennzeichen

> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)

> aktuelle Gewerbeanmeldung

> eine Auflistung aller Personen, die Unterschriftsberechtigt sein sollen, mit Unterschriftenprobe.

Bei juristischen Personen:

> Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichen

> Führungszeugnis der Belegart "0" des/eines verantwortlichen Geschäftsführers. Das Führungszeugnis beantragen Sie bitte  bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Stadt- / Gemeinde- / Samtgemeindeverwaltung

> Kopie des gültigen Personalausweises des verantwortlichen Geschäftsführers, für welchen das Führungszeugnis beantragt wurde alternativ kopie des Reisepasses mit einer gültigen Meldebescheinigung

> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung für rote Kennzeichen

> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)

> Aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister und, sofern der Sitz der juristischen Person sich nicht im Landkreis stade befindet, eine aktuelle Gewerbeanmeldung

> Eine Auflistung aller unterschriftsberechtigten Personen  mit Unterschriftenprobe

Bei einer GbR:

> Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichen

> Erklärung welcher Person das Kennzeichen zugeteilt werden soll, diese muss von allen Gesellschaftern unterschrieben werden und ist zusammen mit dem Gesellschaftervertrag (Kopie ausreichend) vorzulegen.

> Führungszeugnis der Belegart "0" der Person, der das Kennzeichenzugeteilt werden soll. Das Führungszeugnis beantragen Sie bitte  bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Stadt- / Gemeinde- / Samtgemeindeverwaltung

> Kopie des gültigen Personalausweises der Person, für welchen das Führungszeugnis beantragt wurde alternativ Kopie des Reisepasses mit einer gültigen Meldebescheinigung

> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung für rote Kennzeichen

> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)

> Eine Auflistung aller unterschriftsberechtigten Personen  mit Unterschriftenprobe

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei erstmaliger Zuteilung ist die Laufzeit auf zunächst auf ein Jahr befristet. Die Verlängerung des Kennzeichens erfolgt dann, bei einwandfreier Verwendung, in der Regel jeweils auf drei Jahre.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert ca. 4 Wochen. Die Beantragung und Abholung nach der Zuteilung hat durch den Unternehmer bzw. den unterschriftsberechtigten Geschäftsführer zu erfolgen.

Die Beantragung und Abholung über einen Dritten, Bevollmächtigten, ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage

- § 41 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Was sollte ich noch wissen?

Die Kfz-Steuer für diese Kennzeichen ist jährlich pauschal zu zahlen.

Sie beträgt zu jetzigen Zeitpunkt (Stand: 01.01.2024):

Für die Verwendung

nur an Krafträdern (Motorräder) 46,02 €,

an allen übrigen Kraftfahrzeugen und Anhängern 191,73 €

 

Bemerkungen

Die Vollständigkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und ist deshalb auch in Ihrem Interesse.

Bei fehlenden Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.

Die Zuteilung kann erst nach Vorlage aller Unterlagen erfolgen.

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Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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