Samtgemeine Apensen

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Pflanzenschutzmittel: nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung

zuklappenExterne Behörden
Landwirtschaftskammer NiedersachsenMars-la-Tour-Straße 1 - 13
26121 Oldenburg
Telefon: 0441 801-0
Telefax: 0441 801-180
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.m­l.­nie­der­sach­sen.de

 
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/
Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Pflanzenschutzamt VCard
Wunstorfer Landstraße 9
30453 Hannover
Telefon: 05114005-0
Telefax: 05114005-2120
Homepage: htt­ps://ww­w.lwk-nie­der­sach­sen.­de/­in­dex.cf­m/ac­tion/­con­tac­t/a­dr/000083.html

Allgemeine Informationen

Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewendet werden, wenn sie zugelassen sind. Die zuständige Stelle kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen, wenn

  1. die Anwendung vorgesehen ist
    • an Pflanzen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden, oder
    • gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen und
  2. die vorgesehene Anwendung derjenigen in einem mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebiet entspricht.  

Die Genehmigung wird mit den erforderlichen Auflagen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und zum Schutz vor sonstigen schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt, verbunden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :3 Jahre
    (Regelfrist)
Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Zu beachten ist ferner, dass eine Genehmigung zur Anwendung eines Pflanzenschutzmittels an Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, aus denen Lebensmittel gewonnen werden können, nur erteilt werden darf, wenn die zu erwartenden Rückstände durch eine Höchstmenge in der Rückstands-Höchstmengenverordnung abgedeckt sind und die gewonnenen Lebensmittel nur in geringfügigem Umfang zur täglichen durchschnittlichen Verzehrmenge beitragen.

Vor Erteilung der Genehmigung holt die zuständige Stelle eine Stellungnahme des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein.

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Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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