Samtgemeine Apensen

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Pferdetransporte

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
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Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3920
Telefax: 04141 12-3913
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Am Sande 2
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Allgemeine Informationen

Wenn Pferde oder Ponys - z. B. wegen Verkaufs, zur Teilnahme an Turnieren oder zur Fahrt in den Urlaub - in EU-Mitgliedstaaten verbracht werden sollen, wird ein amtstierärztliches Attest benötigt. Dafür wird das Pferd wird vor Ort amtstierärztlich untersucht. Es muss gesund, frei von übertragen Krankheiten und transportfähig sein, damit das sogenannte TRACES-Attest ausgestellt werden kann.

Für die Anmeldung steht der Vordruck „Anmeldung eines Pferdes zum Transport in einen EU-Mitgliedstaat“ zur Verfügung. Dieses Formular muss drei Werktage vor dem geplanten Transport vollständig ausgefüllt beim Veterinäramt vorliegen. Eine Amtstierärztin setzt sich dann mit dem Pferdehalter zur Vereinbarung des Vor-Ort-Termins in Verbindung.

Das TRACES-Attest ist zwar ab Ausstellung 10 Tage gültig. Jedoch gilt das entsprechend ausgestellte TRACES-Attest nur für den Transport bis zum im Attest angegebenen Bestimmungsort, nicht mehr jedoch für die Rückreise zum Herkunftsort.

Demnach muss für die Rückreise nach Deutschland grundsätzlich ein neues TRACES-Attest von der jeweils zuständigen Behörde des Aufenthaltsortes ausgestellt werden. Diese sollte rechtzeitig bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Behörde beantragt werden. 

Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Veterinäramt bzw. das Veterinäramt des Veranstaltungsortes

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Behörde für Angelegenheiten des Tiertransports ist der Landkreis Stade, Veterinäramt

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen (fragen Sie in Ihrem Veterinäramt danach oder schauen Sie auf der Homepage des Veterinäramts nach einem Vordruck)
  • Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung des Typ 1 notwendig:
    • Nachweis über ausreichend und geeignetes Personal 
    • Nachweis über ausreichende und angemessene Ausrüstung
    • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben
    • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
  • Folgende Nachweise sind zusätzlich für eine Zulassung des Typ 2 notwendig:
    • Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
    • Gültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
    • Nachweis, dass Sie die Bewegungen Ihrer Straßenfahrzeuge verfolgen und aufzeichnen und ständigen Kontakt zu den Fahrern halten können
    • Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen
    • Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
       
Welche Gebühren fallen an?
  • :35,00 EUR - 250,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor Ihrem Tätigkeitsbeginn stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

Die Zulassung wird für maximal 5 Jahre gewährt.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare
  • Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen (fragen Sie in Ihrem Veterinäramt danach oder schauen Sie auf der Homepage des Veterinäramts nach einem Vordruck)
  • Nachweise (siehe hierzu „Voraussetzungen“)
     
Was sollte ich noch wissen?

Tiertransporte unterliegen Anforderungen, um den Tierschutz während des Transports zu gewährleisten. Gemäß Art. 3 der VO (EG) Nr. 1/2005 darf niemand eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten.

Darüber hinaus müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:  

  • Vor der Beförderung wurden alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um die Beförderungsdauer so kurz wie möglich zu halten und den Bedürfnissen der Tiere während der Beförderung Rechnung zu tragen.
  • Die Tiere sind transportfähig.
  • Die Transportmittel sind so konstruiert, gebaut und in Stand gehalten und werden so verwendet, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist.
  • Die Ver- und Entladevorrichtungen sind so konstruiert, gebaut und in Stand gehalten und werden so verwendet, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist.
  • Die mit den Tieren umgehenden Personen sind hierfür in angemessener Weise geschult oder qualifiziert und wenden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit weder Gewalt noch sonstige Methoden an, die die Tiere unnötig verängstigen oder ihnen unnötige Verletzungen oder Leiden zufügen könnten.
  • Der Transport zum Bestimmungsort erfolgt ohne Verzögerungen, und das Wohlbefinden der Tiere wird regelmäßig kontrolliert und in angemessener Weise aufrechterhalten.
  • Die Tiere verfügen entsprechend ihrer Größe und der geplanten Beförderung über ausreichend Bodenfläche und Standhöhe.
  • Die Tiere werden in angemessenen Zeitabständen mit Wasser und Futter, das qualitativ und quantitativ ihrer Art und Größe  angemessen ist, versorgt und können ruhen.
     
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Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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