Wer selbständig im stehenden Gewerbebetrieb das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf gemäß § 34 Abs. 1 Gewerbeordnung der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Der Gewerbebetrieb des Pfandleihers besteht darin, dass Gelddarlehen gegen Faustpfand zur Sicherung der Darlehen nebst Zinsen und Kosten gewährt werden, wobei das Faustpfand nur eine bewegliche Sache oder ein Wertpapier, soweit dieses wie eine bewegliche Sache verpfändet wird, sein kann.
Pfandvermittler ist, wer gewerbsmäßig gegen Entgelt, die ihm übergebenen Sachen im eigenen Namen (also nicht als Bote, Beauftragter oder Vertreter im Namen des Auftraggebers) bei Pfandleihanstalten oder Pfandleihern verpfändet und das erhaltene Darlehen an seinen Kunden abführt.
Das Erlaubnisverfahren dient der Prüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers. Unzuverlässig ist, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird. Zuständige Erlaubnisbehörde sind der Landkreis Stade, die Hansestadt Stade, die Stadt Buxtehude und die Samtgemeinde Harsefeld, jeweils für ihr Gebiet.
Bei Fragen zu den Einzelheiten des Antragsverfahrens setzen Sie sich bitte mit dem angegebenen Ansprechpartner in Verbindung.
Pfandleihgewerbe - Erlaubnis
Ansprechpartner/in beim Landkreis Stade
| Sicherheit, Ordnung und Migration | |
| Dezernat IIIAm Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-0 Telefax: 04141 12-1025 E-Mail: ordnung@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
|
| Das Ordnungsamt des Landkreises Stade ist als örtliche Gefahrenabwehrbehörde vor allem bei speziellen Aufgaben der Eingriffsverwaltung wie zum Beispiel Ausländer-, Jagd-, Waffen-, Sprengstoff-, Schornsteinfegerangelegenheiten zuständig. Demgegenüber stehen die Aufgaben der Leistungsverwaltung des Ordnungsamtes. Besonders zu nennen sind hier die Dienstleistungen der Außenstellen des Ordnungsamtes in Stade-Wiepenkathen, die Feuerwehrtechnische Zentrale und die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle. Im Übrigen ist das Ordnungsamt für den Rettungsdienst, die Kreisfeuerwehr, den Katastrophenschutz und damit insgesamt für den Schutz der Bevölkerung im Landkreis Stade vor einer Vielzahl von Gefahren zuständig. | |
Externe Ansprechpartner/in
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de/ |
Allgemeine Informationen
Was sollte ich noch wissen?
Die Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes eines Pfandleihers ist in der gesamten Bundesrepublik gültig.
Der Pfandleiher muss der zuständigen Behörde den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.
Der Pfandleiher ist zur Buchführung verpflichtet.
Bemerkungen
Ein Pfandleiher kann gleichzeitig im Besitz einer Versteigerungserlaubnis sein und umgekehrt. Er darf die Versteigerung aber selbst nicht vornehmen.
