Samtgemeine Apensen

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Nutzungsänderung von Gebäuden

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau Sauerwein-Vendt (Samtgemeinde Nordkehdingen und Gemeinde Drochtersen)Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 0.207 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6345
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
Frau Meyer (Samtgemeinde Lühe und Gemeinde Jork)Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 0.220 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6348
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
Frau Knauff (Samtgemeinde Fredenbeck)Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 0.213 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6349
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
Frau Rotermund (Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten)Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 0.215 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6346
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
Herr Paulsen (statische Prüfungen, Abnahme 'Fliegender Bauten' (Fahrgeschäfte))Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 0.211 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6340
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ist nach § 60 Absatz 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verfahrensfrei, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt.

Genehmigungsfrei bleibt die Nutzungsänderung, wenn die bauliche Anlage nach Durchführung der Änderung genehmigungsfrei im Sinne des § 62 NBauO ist.

Verfahrensablauf

Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

Bei Nutzungsänderungen, die dazu führen, dass die bauliche Anlage ein Sonderbau nach § 2 Absatz 5 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) wird, ist ein umfangreiches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen.

Für die übrigen Nutzungsänderungen ist ein einfaches Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO durchzuführen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Ist diese nicht selbst Bauaufsichtsbehörde, leitet sie den Bauantrag innerhalb einer Woche an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO). Im Wesentlichen wird benötigt:

  • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
  • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
  • Lageplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
  • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
  • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
  • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
  • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

Ist die Nutzungsänderung genehmigungsfrei, hat die Bauherrin oder der Bauherr über die beabsichtigte Nutzungsänderung eine schriftliche Mitteilung bei der Gemeinde einzureichen und die in § 62 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) genannten Unterlagen (im Wesentlichen den Entwurf) beizufügen.

Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Für die Anmeldung, z. B. eines Gewerbes, ist es ratsam, sich vorab bei der zuständigen Stelle darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes bzw. eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.

Bemerkungen

Bitte wenden Sie sich an den für Ihren Wohnort zuständigen Ansprechpartner/in (siehe rechts).

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Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

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Kreissparkasse Apensen:

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