Samtgemeine Apensen

Kopfbereich / Header

Landwirtschaft: Konditionalität (ehem.Cross Compliance)

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Herr KerthStandort anzeigen
Kreishaus, Raum 1.121 // 1. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3929
Telefax: 04141 12-3913
E-Mail:
Frau MeyerStandort anzeigen
Kreishaus, Raum 1.118 // 1. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3923
Telefax: 04141 12-3913
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Im Bereich der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff "Cross Compliance" (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte (seit dem 1. Januar 2005) zum Erhalt von Direktzahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.

Dabei geht es um drei Bereiche:

  • die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Tierschutz,
  • die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen und
  • die Erhaltung des Dauergrünlandes.

Werden einige oder alle der für diese drei Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen ein Prozent und bis zu 100 Prozent der Direktzahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.

Seit dem 01.01.2007 gelten die o.a. Regelungen und einige weitere Regelungen zur Phosphatdüngung auch für Empfänger von bestimmten flächenbezogenen Zahlungen im Rahmen der sog. 2. Säule.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

Niedersächsisches Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsisches Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

weiterlesen

Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

Alle Veranstaltungen zeigen