Samtgemeine Apensen

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Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Straßenverkehr
Dezernat IIIHarburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3652
Telefax: 04141 12-3613
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Zulassungsstelle
Tel: 04141 12-3666  
Fax: 04141 12-3670

Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.

Führerscheinstelle (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Führerscheinstelle 04141 12-3633  Fax 04141 12-3613

Terminvereinbarung für Abholung: 0 41 41 / 12 - 36 38
Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Fuehrerschein-Termine vereinbart werden.

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Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

Allgemeine Informationen

Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichenschilder

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Infobereich

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Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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