Samtgemeine Apensen

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Kleines Kennzeichen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Herr Frank KawitzkiStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Raum 107 // 1. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3650
Telefax: 04141 12-3669
E-Mail:
Herr SivaloganathanStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Raum 103 // 1. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3651
Telefax: 04141 12-3669
E-Mail:
Kfz-Zulassungsstelle BuxtehudeStandort anzeigen
StraßenverkehrOstmoorweg 3
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 7152-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Die Öffnungszeiten (Annahmeschluss) der Zulassungsstelle Harsefeld sind:

Montag – Freitag: 07.30 - 11.30 Uhr
Montag – Mittwoch: 13.30 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 – 17.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sogenanntes "US - Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert. Derartige Kennzeichen können nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugeteilt werden, die nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen erteilt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:

Kfz-Zulassungsstelle Stade

Harburger Str. 193

1.OG

21680 Stade

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

Ostmoorweg 3

21614 Buxtehude

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

im Rathaus der Samtgemeinde

Herrenstr. 25

21698 Harsefeld

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

im Rathaus der Samtgemeinde

Mittelweg 2

21709 Himmelpforten

 

Voraussetzungen

Bei für den europäischen Markt hergestellten Fahrzeugen, welche umgebaut wurden und somit der Platz für die üblichen Kennzeichenschilder reduziert wurde, ist notfalls ein Rückbau durchzuführen, damit die entsprechenden Kennzeichenschilder montiert werden können.

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf ein verkleinertes Kennzeichen. Auch nicht, wenn dem Fahrzeug durch eine andere Zulassungsbehörde bei einer vorherigen Zulassung ein verkleinertes Kennzeichen zugeteilt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bestätigung durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person, dass die Anbringung normaler Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert

Welche Gebühren fallen an?

Im Rahmen einer Zulassung fallen keine gesonderten Gebühren an.

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Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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