Trotz des hohen Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und der damit
verbundenen Auflagen ist in Deutschland ein Unfall mit Freisetzungen
radioaktiver Stoffe in die Um
Ansprechpartner/in beim Landkreis Stade| Sicherheit, Ordnung und Migration | |
| Dezernat IIIAm Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-0 Telefax: 04141 12-1025 E-Mail: ordnung@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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| Das Ordnungsamt des Landkreises Stade ist als örtliche Gefahrenabwehrbehörde vor allem bei speziellen Aufgaben der Eingriffsverwaltung wie zum Beispiel Ausländer-, Jagd-, Waffen-, Sprengstoff-, Schornsteinfegerangelegenheiten zuständig. Demgegenüber stehen die Aufgaben der Leistungsverwaltung des Ordnungsamtes. Besonders zu nennen sind hier die Dienstleistungen der Außenstellen des Ordnungsamtes in Stade-Wiepenkathen, die Feuerwehrtechnische Zentrale und die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle. Im Übrigen ist das Ordnungsamt für den Rettungsdienst, die Kreisfeuerwehr, den Katastrophenschutz und damit insgesamt für den Schutz der Bevölkerung im Landkreis Stade vor einer Vielzahl von Gefahren zuständig. | |
Trotz des hohen Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und der damit verbundenen Auflagen ist in Deutschland ein Unfall mit Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Umgebung nie mit hundertprozentiger Sicherheit auszuschließen. Dies gilt auch für kerntechnische Anlagen in den europäischen Nachbarstaaten. Deshalb werden in allen Staaten Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung getroffen.
Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland kooperieren bei einem Notfall Behörden und Organisationen der verschiedenen Ebenen, um - bei einem Notfall in Deutschland zusammen mit den Betreibern - den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Bei den Katastrophenschutzmaßnahmen, handelt es sich um kurzfristige Sofortmaßnahmen wie:
Bei den grundlegenden Maßnahmen zur Strahlenschutzvorsorge handelt es sich um längerfristige Maßnahmen wie:
Die Bundesländer sind für den Bereich des Katastrophenschutzes mit den entsprechenden Katastrophenschutzmaßnahmen und der Bund vorwiegend für den Strahlenschutzvorsorgebereich sowie die dazugehörigen Maßnahmen zuständig.
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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis.
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Für jedes Einzugsgebiet wurde ein entsprechender Katastrophenschutzplan von den Katastrophenschutzbehörden entwickelt.
Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen
Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail: samtgemeinde@apensen.de
Bankverbindung:
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Kreissparkasse Apensen:
IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK
Öffnungszeiten der Samtgemeinde Apensen:
Montag bis Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt arbeitet, außer Mittwochs Vormittag, nur mit Terminen, die Sie über den Button "Terminvergabe" buchen können. Mittwochs Vormittag ist ein Besuch ohne Termin möglich.