Samtgemeine Apensen

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Jugendsozialarbeit

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Jugend und FamilieStandort anzeigen
Am Staatsarchiv 3
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5100
Telefax: 04141 12-5113
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover VCard
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Telefon: 051189701-0
Telefax: 051189701-166
E-Mail: Homepage: ww­w.­so­zia­les.­nie­der­sach­sen.deÖffnungszeiten:


Allgemein:


Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr


sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.



Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten:


Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr


sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr.



Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle:


Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr


sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.



Allgemeine Informationen

Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden.

Bereiche der Jugendsozialarbeit sind

  • Jugendberufshilfe (z.B. in Form von Qualifizierungsangeboten, Beratung, ausbildungsbegleitenden Hilfen oder Heranführung an den Arbeitsmarkt in Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren)
  • Förderung der Integration von zugewanderten Jugendlichen (z.B. durch Internationale Jugendarbeit, Jugendmigrationsdienste)
  • Allgemeine Jugendsozialarbeit (z.B. Prävention sowie Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung)
  • sozialpädagogische Hilfen für straffällig gewordene junge Menschen
  •  (Außer)schulische Freizeit- und Bildungsangebote
  • Schul- und schülerbezogene Jugendsozialarbeit
  • Angebote des Jugendwohnens (z.B. in Form von betreuten Jugendwohngemeinschaften)

Besondere Bedeutung hat auch die Jugendsozialarbeit an Schulen. Sie trägt durch Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Schüler, durch Zusammenarbeit mit Schule und Eltern sowie den Institutionen im Gemeinwesen zum Abbau von Konfliktpotenzialen bei.

Die Förderung regional breit gestreuter Angebote und Netzwerke ist ein Ziel der Jugendsozialarbeit. Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es entstehen keine Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Neben der NBank werden die Programme der Jugendberufshilfe begleitet von der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit durch Beratung und Fortbildung von Trägern und Fachkräften.

Im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit haben sich auf Bundesebene

  • die Arbeiterwohlfahrt (AWO),
  • die Bundesarbeitsgemeinschaften Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS),
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT),
  • DER PARITÄTISCHE Gesamtverband (DER PARITÄTISCHE),
  • das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und
  • der Internationale Bund (IB)

zusammengeschlossen. Als gemeinsame Koordinations- und Kommunikationsplattform dient der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit der fachlichen Positionierung und Umsetzung jugendpolitischer Vorhaben. Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von benachteiligten Jugendlichen zu verbessern.

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Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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