Samtgemeine Apensen

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Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau EcksteinStandort anzeigen
Heckenweg 7, Raum 11 // EG
Heckenweg 7
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5333
Telefax: 04141 12-5313
E-Mail:

Arbeitszeit:
Arbeitszeit:
Montag, Dienstag ganztags

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Allgemeine Informationen

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

Häufige Wünsche und Fragen:

Für meinen Arbeitgeber brauche ich ein Gesundheitszeugnis. Mir wurde gesagt, dass ich das beim Gesundheitsamt bekomme. Ich brauche einen Untersuchungstermin.

Früher waren diese Untersuchungen und "Gesundheitszeugnisse" durch das Bundesseuchengesetz (bis zum 31.12.2000) gesetzlich vorgeschrieben. Dieses Gesetz wurde zum 01.01.2001 durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgelöst. An die Stelle der früheren Untersuchung ist jetzt eine Belehrung getreten. Statt eines "Gesundheitszeugnisses" gibt es heute eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung.

Wann findet die Belehrung statt?
Die Belehrung wird in Gruppen angeboten. Sie findet regelmäßig im Gesundheitsamt statt. Die Termine finden Sie unter dem Anmeldungs-Link weiter unten auf dieser Seite. Weitere Termine können im Gesundheitsamt erfragt werden. Eine Einzelbelehrung ist nur in besonderen Fällen und nach besonderer terminlicher Absprache möglich. Informationen hierzu erhalten Sie unter der Rufnummer 04141 / 12-5300.

Muss ich mich anmelden?
Ja, denn wir haben nur begrenzt Platz.

Sie können sich über den unten auf der Seite befindlichen Link (unter der Rubrik: An wen muss ich mich wenden), nach einer Registrierung anmelden.

Die Erhebung Ihrer persönlichen Daten ist notwendig um die Unterlagen für die Belehrung (Bescheinigung) vorzubereiten.

Ich weise darauf hin, dass die Anmeldung verbindlich ist. Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte rechtzeitig, spätestens 24 Stunden vorher ab, damit der Platz anderweitig vergeben werden kann. Anderenfalls kann Ihnen bei nicht Erscheinen die Hälfe der üblichen Gebühr in Rechnung gestellt werden.

Wie ist der Ablauf der Belehrung?
Am Tag der Belehrung melden Sie sich ca. 30 Min. vor Termin in der Anmeldung. Sie entrichten die Gebühr von 26,00 EUR und nehmen dann an der etwa 45-minütigen Belehrung teil.

Bei Bedarf haben Sie im Anschluss Gelegenheit, persönliche Fragen zu klären. Falls keine gesundheitlichen Hinderungsgründe für das Arbeiten im Lebensmittelbereich bestehen, bekommen Sie die Bescheinigung gleich ausgehändigt. Diese geben Sie bitte bei Ihrem Arbeitgeber ab.

Mit wieviel Zeit muss ich insgesamt rechnen?
Auch wenn die eigentliche Belehrung etwa 45 Minuten dauert, müssen Sie doch mit einer Gesamtzeit von etwas mehr als eine Stunde rechnen. Sie und wir benötigen Zeit für die Anmeldung, Bezahlung, Erstellung und Aushändigen der Bescheinigung.

Sind Sondervereinbarungen für größere Gruppen - z. B. eines Arbeitgebers - möglich?
Ab einer Gruppengröße von etwa 15 Personen werden auch Belehrungen außerhalb des Gesundheitsamtes im Kreisgebiet angeboten. Termine und weitere Voraussetzungen können Sie unter der Telefonnummer 04141/12 - 5300 (Montag-Donnerstag) absprechen. Da es sich bei den Kosten von 26,00 EUR um eine amtliche Gebühr handelt, fällt diese für jede teilnehmende Person an. Hinzu kommen noch die Kosten für die Fahrtzeit und die Strecke.

Müssen ehrenamtlich Tätige auch durch das Gesundheitsamt belehrt werden?
Das kommt darauf an, wie häufig der ehrenamtliche Einsatz erfolgt und welche Außenwirkung ein solcher Einsatz hat. Eine Belehrungspflicht besteht z. B. für Eltern und Schülerinnen und Schüler, die in der Cafeteria der Schule mitarbeiten. Für diesen Personenkreis werden keine Kosten erhoben. Es ist jedoch eine Bescheinigung der entsprechenden Einrichtung/ Organisation o.ä. darüber vorzulegen, dass die Tätigkeit ehrenamtlich ist.
Im Zweifel sollte eine Belehrung stattfinden.


Ich habe schon ein Gesundheitszeugnis nach dem alten Gesetz. Muss ich trotzdem noch belehrt werden?
Nein. Diese Gesundheitszeugnisse behalten ihre Gültigkeit. Eine Belehrung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

Unter dem folgenden Link können Sie sich zu einer Belehrung anmelden:

http://stade.onlinebs.de

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail mit allen wichtigen Angaben.

 

Bitte beachten Sie, dass die Erstbelehrung bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein darf.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • 26,00 € (EC-Karte oder Bargeld)
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Das Formular finden Sie unten auf dieser Seite)
  • Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?

Für Belehrung und Bescheinigung fällt in der Regel eine amtliche Gebühr von 26,00 EUR pro Person an, die Sie vorrangig mit EC-Karte oder in bar zahlen können. Kreditkarten werden nicht angenommen.

Für folgende Personengruppen ist die Belehrung nebst Bescheinigung kostenfrei:

  • Schülerinnen und Schüler einer allgemeinbildenden sowie einer berufsbildenden Schule mit dem Ziel der beruflichen Orientierung.
  • Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte zur Ausgabe des Pausenfrühstücks in der Schule.
  • Personen, die sich ehrenamtlich um die Zubereitung des Mittagessens und deren Ausgabe an einer Ganztagsschule oder einer Kindertageseinrichtung kümmern.
  • Feldköche und deren Hilfskräfte im Rahmen des Katastrophen- oder des Zivilschutzes.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an uns. Unter der Rufnummer 04141 / 12 5300 erhalten Sie weitere Informationen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Infektionsschutzbelehrung vor Beginn der Beschäftigung ablegen.

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie, dass die Erstbelehrung bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein darf.

Nach Bestätigung der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit innerhalb der 3-Monats-Frist bleibt die Bescheinigung gültig und muss vom Gesundheitsamt nicht erneuert werden.

Minderjährige oder bedingt Geschäftsfähige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Formulare hierfür finden Sie am Ende dieser Seite.

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Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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