Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hundesteuer
Ansprechpartner/in
| Samtgemeinde Apensen | |
| Buxtehuder Straße 27 21641 Apensen Telefon: 04167 9127-0 Telefax: 04167 9127-99 E-Mail: Samtgemeinde@Apensen.deHomepage: http://www.apensen.de | Montag - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Termin evtl. erforderlich Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Termin evtl. erforderlich Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Termin evtl. erforderlich Im Einwohnermeldeamt ist es möglich sich einen Termin zu buchen. |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Dokumente
| Hundesteuersatzung Apensen (683 kB) | |
| Hundesteuersatzung Beckdorf (335 kB) | |
| Hundesteuersatzung Sauensiek (18 kB) |
Formulare
| Anmeldeformular Hunderegister Niedersachsen (708 KB) | |
| Anmeldung Hundesteuer Stand 2025 (536 KB) | |
| Abmeldung Hundesteuer Stand 2025 (257 KB) |
