Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem
- Erziehungsberatung,
- soziale Gruppenarbeit,
- Erziehungsbeistand,
- Betreuungshelfer,
- sozialpädagogische Familienhilfe,
- Erziehung in einer Tagesgruppe,
- Vollzeitpflege,
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz kosten viel Geld. Sie müssen als Antragsteller daher damit rechnen, einen Beitrag zu den Kosten leisten zu müssen.
Ob und in welcher Höhe die Heranziehung erfolgt, richtet sich insbesondere nach der Art der Jugendhilfe und der Höhe des Einkommens.
Sofern Sie Fragen zur verwaltungsmäßigen Umsetzung der von Ihnen beantragten Hilfe oder zur Kostenbeitragsberechnung haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen der wirtschaftlichen Jugendhilfe.

