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Hilfen zur Erziehung

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Allgemeine Informationen

Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem

  • Erziehungsberatung,
  • soziale Gruppenarbeit,
  • Erziehungsbeistand,
  • Betreuungshelfer,
  • sozialpädagogische Familienhilfe,
  • Erziehung in einer Tagesgruppe,
  • Vollzeitpflege,
  • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz kosten viel Geld. Sie müssen als Antragsteller daher damit rechnen, einen Beitrag zu den Kosten leisten zu müssen.

Ob und in welcher Höhe die Heranziehung erfolgt, richtet sich insbesondere nach der Art der Jugendhilfe und der Höhe des Einkommens.

Sofern Sie Fragen zur verwaltungsmäßigen Umsetzung der von Ihnen beantragten Hilfe oder zur Kostenbeitragsberechnung haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen der wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt. Diese stellen über das Jugendamt Hilfsangebote bereit.

Eine Übersicht erhalten Sie auch auf den Websites der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ ).

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit der Kostenbeitrag berechnet werden kann, ist es erforderlich, dass Sie Ihre Einkommens- und Belastungsunterlagen des Vorjahres vorlegen. 

Welche Gebühren fallen an?

Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

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