Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
- Gehegewild
- Kameliden
- andere Klauentiere
- Fische in Aquakulturbetrieben
- Bienen
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Betriebe, die in Deutschland Mastschweine halten sind zusätzlich nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Bezug auf die Haltungsform mitteilungspflichtig. Nähere Informationen finden Sie unter (s.auch rechte Spalte Links):
Die entsprechende Anmeldeseite für Mastschweinbetriebe finden Sie unter:

