Samtgemeine Apensen

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Haltung von Nutztieren - Anzeige

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau Sauermann (Rinder, Schweine, Geflügelhalter ab 100 Tieren, Kameliden, Gehegewild)Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 1.123 // 1. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3931
Telefax: 04141 12-3913
E-Mail:
Frau Schröder (Schafe, Ziegen, Einhufer, Geflügel, Tauben)Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 1.116 // 1. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3933
Telefax: 04141 12-3913
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel
  • Gehegewild
  • Kameliden
  • andere Klauentiere
  • Fische in Aquakulturbetrieben
  • Bienen

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.

Betriebe, die in Deutschland Mastschweine halten sind zusätzlich nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Bezug auf die Haltungsform mitteilungspflichtig. Nähere Informationen finden Sie unter (s.auch rechte Spalte Links):

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/schweine/tierhaltungskennzeichnungsgesetz-mitteilung-und-nachweise-233078.html

Die entsprechende Anmeldeseite für Mastschweinbetriebe finden Sie unter: 

https://laves-nexus.niedersachsen.de/welcome

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Zuständig ist das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz 
Sachbearbeiter s. u.

Für die Anmeldung nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist das LAVES-Niedersachesn zuständig

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Anschrift
  • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker)
  • Nutzungsart der Tiere
  • Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

Änderungen der oben genannten Meldung sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Haltung von

  • Rindern,
  • Pferden,
  • Schweinen,
  • Schafen und Ziegen
  • Geflügel außer Tauben

besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben daher innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag 03.01.2010 der Niedersächsischen Tierseuchenkasse ihren Namen, ihre Anschrift und die Art und Zahl der bei ihnen am Stichtag gehaltenen Tiere anzugeben. Diese Meldung hat jährlich zu erfolgen. Daten über Rinderhaltungen ruft die Niedersächsische Tierseuchenkasse über die zentrale Rinderdatenbank ab.

Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel (außer Tauben) und Bienen ist der Niedersächsischen Tierseuchenkasse innerhalb von zwei Wochen nach der Bestandsgründung anzuzeigen.

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Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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