Samtgemeine Apensen

Kopfbereich / Header

Halterdaten (Adresse und/oder Namen) ändern

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Kfz-Zulassungsstelle BuxtehudeStandort anzeigen
StraßenverkehrOstmoorweg 3
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 7152-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Die Öffnungszeiten (Annahmeschluss) der Zulassungsstelle Harsefeld sind:

Montag – Freitag: 07.30 - 11.30 Uhr
Montag – Mittwoch: 13.30 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 – 17.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Nach § 13 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) sind Anschriften- und Namenänderungen der Zulassungsbehörde zur Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung zu melden.

Verfahrensablauf

Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.

Zuständige Stelle

Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Das notwendige Antragsformular können Sie hier  herunterladen oder direkt am PC ausfüllen.

Seit dem 01.09.2023 ist es möglich Adress- und namenänderungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen  zu erfüllen sind. Zu den Online Zulassungen gelangen Sie hier.

Voraussetzungen

Die neu Adresse und/oder der geänderte Name sind bereits im Personalausweis eingetragen/geändert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

> Antrag auf Durchführung der Anschriften-/Adressänderung

> Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)

> Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief),

   - bei Adressänderungen nur wenn dieser vor 2005 ausgestellt wurde oder

     wenn zugleich der Name geändert werden soll (z.B. durch Heirat)

  - bei Namenänderungen wird die Zulassungsbescheinigung teil II (ehemals

    Fahrzeugbrief) grundsätzlich benötigt.

> aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (entfällt wenn das Fahrzeug noch keine 36 Monate alt ist)

> einen aktuell gültigen Personalausweis (Der neue Name und /oder die neue Anschrift muss enthalten sein) oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (ebenfalls mit den bereits geänderten Daten)

> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht

 

Bei Firmen zusätzlich:

> aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. aktuellen Handelsregisterauszug mit den geänderten Daten

> Personal des zeichnugnsbefugten Geschäftsführers (eine Kopie ist ausreichend)

 

Bei einer GbR zusätzlich:

Es ist die Erklärung zur Änderung des Namen und/oder der Adresse von allen Gesellschaftern zu unterschreiben und zusammen mit dem, aktuellen, geänderten Gesellschaftervertrag (Kopie ausreichend) vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Rechtsgrundlage

- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

- Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.

Seit dem 01.09.2023 ist es möglich Adress- bzw. Namenänderungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen  zu erfüllen sind. Zu den Online Zulassungen gelangen Sie hier.

Bemerkungen

Bitte beachten Sie, dass sämtlicht Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.

weiterlesen

Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

Alle Veranstaltungen zeigen