Samtgemeine Apensen

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Gewerbe abmelden

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Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/
Samtgemeinde Apensen VCard
Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen
Telefon: 041679127-0
Telefax: 041679127-99
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.a­pen­sen.deÖffnungszeiten:


Montag - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr


Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr


Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr



Allgemeine Informationen

Nur wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes endgültig einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. 

Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort anmelden.

Die Abmeldung am bisherigen Standort erfolgt in der Regel von Amts wegen. Die neu zuständige Stelle unterrichtet in diesem Fall die bisher zuständige Behörde, die daraufhin die Abmeldung vornimmt.

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Kommune etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

Weiterhin ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich, wenn der Betrieb übergeben wird, zum Beispiel durch Verkauf oder Erbfolge.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bezirk die Tätigkeit bisher ausgeübt wurde.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Abmeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).

  • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
     
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden. Bei einer verspäteten Abmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare
  • Formulare: ja 
  • Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     
Was sollte ich noch wissen?

Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

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Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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