Die gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern und Puten (Sentinelhaltung) muss der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden. Diese Anzeige können Sie schriftlich stellen.
Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten:
Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen.
Reichen Sie die geforderten Nachweise ein
Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde
Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
Bei Rückfragen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
Im Falle einer Zustimmung geht Ihnen eine Bestätigung zu.
Wenn Sie die Anzeige über den Online-Dienst stellen möchten:
Sie rufen den Online Dienst auf.
Sie befüllen das Anzeigeformular.
Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
Die restlichen Schritte entsprechen dem schriftlichen Ablauf.