Ausgewiesene Umweltzonen dürfen nur von Fahrzeugen befahren werden, wenn diese mit einer Feinstaubplakette ausgerüstet sind. Ohne Feinstaubplakette dürfen Sie die Umweltzone nicht befahren. Es droht hier ein Bußgeld von 100 €.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

