Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen
Ansprechpartner/in beim Landkreis Stade
| Herr Schuwalow | |
| Kreishaus, Raum 1.123 // 1. OG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-3932 Telefax: 04141 12-3913 E-Mail: veterinaerwesen@landkreis-stade.de | |
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.
Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.
Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.
Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:
- den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
- Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
- Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit
beantragen.
Verfahrensablauf
Nach dem Bestehen der Jagdprüfung und Lösen des Jagscheines bedarf es einer zusätzlichen Schulung zur Entnahme der Trichinenprobe. Diese Nachweise legen Sie mit einem formlosen Antrag bei Ihrer für den Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde vor. Nach Erteilung der Genehmigung besorgen Sie sich Wildursprungsscheine und Wildmarken bevor Sie die ersten Proben bei der Untersuchungsstelle abgeben können.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Wohnortes.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Wohnortes.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
- Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
- Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit
Welche Gebühren fallen an?
- :29,00 EUR
GOVV VI.2.6.1
Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
