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Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau GerkenStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Raum 302 // 3. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3684
Telefax: 0414112-3619
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

  • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
  • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
  • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der zu genehmigende Transport beginnt bzw. der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.

Im Landkreis Stade gibt es vier Verkehrsbehörden:

-Hansestadt Buxtehude,

-Hansestadt Stade,

-SG Harsefeld und

-für die übrigen Bereich ist es der Landkreis Stade.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

  • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
  • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
  • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
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Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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