Samtgemeine Apensen

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Betreuungsstelle

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau SanderStandort anzeigen
Heckenweg 7
Heckenweg 7
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5351
Telefax: 04141 12-5359
E-Mail:

Arbeitszeit:
Montag - Freitag vormittags


Allgemeine Informationen

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

Betreuungsverein Stade

 

Weitere Informationen zur Interessensbekundung unter: Anerkennung als BerufsbetreuerIn 

 

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Melden Sie sich gerne in unserem Geschäftszimmer bei:

Frau Sander

Telefon: 04141 12-5351 (Mo-Fr, 8-12 Uhr)

Telefax: 04141 12-5359

E-Mail: betreuungsstelle@landkreis-stade.de


Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr 

Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Amt für Gesundheit

Betreuungsstelle

Heckenweg 7

21680 Stade

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei einer Beglaubigung der Vollmacht ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Eine Beglaubigung der Vollmacht ist gegen eine Gebühr von 10,00 € bei der Betreuungsstelle möglich.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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