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Bestellung eines weisungsbefugten Verantwortlichen zur Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes Verpflichtung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Veterinärwesen und VerbraucherschutzStandort anzeigen
Kreishaus
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3931
Telefax: 04141 12-3913
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


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Wenn Sie als Schlachtbetrieb mindestens 50 Großvieheinheiten wöchentlich

schlachten oder Arbeitskräfte bereitstellen, die Schlachttiere zuführen,

betäuben oder entblute

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Schlachtbetrieb mindestens 50 Großvieheinheiten wöchentlich schlachten oder Arbeitskräfte bereitstellen, die Schlachttiere zuführen, betäuben oder entbluten, müssen Sie der zuständigen Behörde einen verantwortlichen Weisungsbefugten benennen, der für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sorgt.
Diese Vorschrift trifft z. B. auf Subunternehmer zu, die vom Schlachthofunternehmer mit den genannten Tätigkeiten beauftragt worden sind. Trotz der Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen durch einen Subunternehmer muss der Schlachthofunternehmer auch einen Tierschutzbeauftragten benennen.

Folgende Umrechnung der Großvieheinheiten sollten Sie beachten:

  • Ausgewachsene Rinder und Einhufer: 1 GVE
  • Sonstige Rinder: 0,5 GVE
  • Schweine mit einem Gewicht von über 100 kg: 0,2 GVE
  • Sonstige Schweine: 0,15 GVE
  • Schafe und Ziehen: 0,1 GVE

Schaf-/ Ziegenlämmer und Ferkel unter 15 kg: 0,05 GVE

Verfahrensablauf

Die Benennung erfolgt in Ihren internen Unterlagen. Dem zuständigen Veterinäramt sind diese auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, der Region Hannover sowie des Zweckverbands Veterinäramt JadeWeser.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Benennung hat vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.

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21641 Apensen

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