Samtgemeine Apensen

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Befreiung von der Sachkundepflicht nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Antrag

zuklappenExterne Behörden
IHK - Industrie- und Handelskammer Elbe-WeserAm Schäferstieg 2
21680 Stade
Telefon: 04141 524-0
Telefax: 04141 524-111
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ih­k.­de/el­be­we­ser

 
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade VCard
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg
Telefon: 05311201-0
Telefax: 05311201-333
E-Mail: Homepage: ww­w.hwk-bls.de
Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser VCard
Am Schäferstieg 2
21680 Stade
Telefon: 04141524-0
Telefax: 04141524-111
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ih­k.­de/el­be­we­ser/

Allgemeine Informationen

Um an technischen Einrichtungen, die ozonschädigende Stoffe verwenden, zu arbeiten, müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen.

Für den Sachkundenachweis absolvieren Sie normalerweise einen Lehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung wird sowohl von staatlich anerkannten, privaten Anbietern als auch von öffentlichen Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angeboten.

Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung in bestimmten Kategorien müssen Sie eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung nachweisen. Von diesem Erfordernis kann Sie die IHK bzw. HWK befreien, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorgeschriebenen handwerklichen Fähigkeiten anderweitig erworben haben. Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung schriftlich bei Ihrer IHK oder HWK.  

Die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung ist ein sehr stark vom Einzelfall abhängiges Verfahren, deswegen sollten Sie sich vor Antragstellung bei der IHK oder HWK über Ihre Möglichkeiten informieren.  

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie des Personalausweises  
  • Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe setzen die Kammern selbst fest.  

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsbehelf
  • Einspruch.   
  • In einigen Bundesländern: Widerspruch.  
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.  
  • verwaltungsgerichtliche Klage  
Anträge / Formulare
  • Formulare: Anerkennungsformular der jeweiligen Kammer  
  • Onlineverfahren möglich: teilweise  
  • Schriftformerfordernis: nein  
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Infobereich

Samtgemeinde Apensen

Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen

Telefon: 0 41 67 / 91 27 - 0
Telefax: 0 41 67 / 91 27 - 99
E-Mail:

Bankverbindung:

Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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