Das Antragsformular muss die E-Mail-Adresse der erklärenden Person enthalten, um die nachfolgende, elektronische Kommunikation zu ermöglichen. Sofern auch die Bauherrenschaft informiert werden möchte, muss deren E-Mail-Adresse angegeben werden.
Mit dem Bauantrag sind Bauvorlagen gemäß der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) einzureichen, der Umfang bestimmt sich durch die beantragte/n Baumaßnahme/n.
In der Regel sind, neben dem ausgefüllten Antragsformular, folgende Bauvorlagen zu übermitteln:
- Aktueller Auszug aus der amtlichen Karte, Maßstab 1:5000
- amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500
- Lageplan mit Bauvorhaben, Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), i.d.R. Maßstab 1:100
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung (für gewerbliche und landwirtschaftliche Bauvorhaben)
- Berechnungen und Nachweise zum Maß der baulichen Nutzung (wenn sich das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet)
- Angaben zu den notwendigen Einstellplätzen
- Angaben zum umbauter Raum (BRI)
- Angaben zur Gebäudeklasse und Nachweis der Rettungswege
- bautechnische Nachweise (Brandschutz und Standsicherheit sofern prüfpflichtig gem. § 65 NBauO)
- Angaben über gesicherte Erschließung (Ver-/Entsorgung, Verkehr)
- Ggf. Verwertungskonzept für den anfallenden Wirtschaftsdünger (für Tierhaltungs- und Biogasanlagen) - nähere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer ( https://www.lwk-niedersachsen.de/ )
- Ggf. Leitfaden für Natur, für Bauvorhaben im Außenbereich
Weitere Bauvorlagen können gefordert werden, wenn sie zur Prüfung des Bauvorhabens, insbesondere bei Sonderbauten (§§ 2 Abs.5 und 51 NBauO), erforderlich sind. (z.B. Gutachten zu Immissionen oder ein Brandschutzkonzept)
Der Antrag auf Baugenehmigung ist grundsätzlich elektronisch an die untere Bauaufsichtsbehörde (Landkreis Stade, Bauen und Wohnen) zu übermitteln. Bis Ende 2023 kann die Einreichung der Bauvorlagen auf einem Datenträger zusammen mit einer einfachen Ausfertigung der Bauvorlagen in Papierform erfolgen. (siehe auch oben "Verfahrensablauf")
Der Inhalt des Datenträgers muss in allen Fällen den Anforderungen gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs.1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) entsprechen. Hier sind insbesondere die dort aufgeführten Beispiele zur Dateibezeichnung im Anhang zur Anlage 1 zu beachten.