Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen nur aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ihre Bauart zugelassen hat. Diese Bauartzulassung muss der Hersteller des Spielgerätes bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt beantragen. Die Bauartzulassung ist auf 1 Jahr befristet.
Bauartzulassung für Spielgeräte
Externe Ansprechpartner/in
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de/ | |
| Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) Bundesallee 100 38116 Lincolnsiedlung Telefon: 0531592-3006 Telefax: 0531592-3008 E-Mail: info@ptb.deHomepage: http://www.ptb.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag muss schriftlich mit Unterschrift des Antragstellers bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eingereicht werden.
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:
- Beschreibung des Spielgerätes
- Bauplan des Spielgerätes
- Bedienungsanweisung
- technische Beschreibung der Komponenten des Spielgerätes
- ein Mustergerät, dieses soll vollständig und funktionsfähig und zur Serienfertigung geeignet sein
- schriftliche Erklärung des Herstellers, dass das zu prüfende Spielgerät die in § 12 Absatz 2 SpielV genannten Voraussetzungen erfüllt
Ergänzende technische Beschreibungen können in elektronischer Form übermittelt werden
Auf Verlangen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sind weitere Unterlagen vorzulegen. Eine ausführliche Auflistung und Beschreibung der Unterlagen finden Sie in Anlage 2 der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt herausgegebenen Technischen Richtlinie.
Anlage 2 der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt herausgegebenen Technischen Richtlinie
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Zulassung richten sich nach der Bearbeitungsdauer:
- Stundensatz: EUR 47,00 – 67,00
Sonstige Gebühren:
- für die Erteilung eines Zulassungsbelegs einschließlich des Zulassungszeichens sowie für den Umtausch: EUR 15,00
- zusätzlich müssen Auslagen (z.B. für Kopien) und Aufwendungen, die durch beantragte Ergänzungsarbeiten entstehen, erstattet werden
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
