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Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker und Pflegedienst beantragen

Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Apensen
Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen
Telefon: 04167 9127-0
Telefax: 04167 9127-99
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.a­pen­sen.de
Montag - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Termin evtl. erforderlich
Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Termin evtl. erforderlich
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Termin evtl. erforderlich

Im Einwohnermeldeamt ist es möglich sich einen Termin zu buchen.

Allgemeine Informationen

Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte und Gemeinden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte und Gemeinden.

Voraussetzungen

Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

Welche Fristen muss ich beachten?

k eine

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

Bearbeitungsdauer

v ariiert zwischen den Behörden

Rechtsbehelf

Sie können beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen. 

Anträge / Formulare
  • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: nein
  • p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Volksbank Geest eG. Apensen:

IBAN / BIC DE13200697820030758000 / GENODEF1APE

Kreissparkasse Apensen:

IBAN / BIC DE19241511160000251314 / NOLADE21STK

 

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