Samtgemeine Apensen

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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau Franz (Buchstaben : A-E)Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 1.043 // 1. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3277
Telefax: 04141 12-3263
E-Mail:
Frau Lüders (Buchstaben: F-Kl)Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 1.044 // 1. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3271
Telefax: 04141 12-3263
E-Mail:
Frau Bajorat (Buchstaben: Km-R)Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 1.047 // 1. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3274
Telefax: 04141 12-3263
E-Mail:
Frau von Thaden (Buchstaben: S-Z)Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 1.044 // 1. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3275
Telefax: 04141 12-3263
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung oder einer Anerkennungsmaßnahme in Deutschland, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten. 

Verfahrensablauf

Bitte vereinbaren Sie (am besten per Mail) einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der elektronische Aufenthaltstitel bestellt. Nach etwa vier bis acht Wochen erhalten Sie erneut einen Termin zur Abholung Ihrer elektronischen Aufenthaltserlaubnis. 

Voraussetzungen
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie haben erfolgreich abgeschlossen:
    • ein Hochschulstudium
    • eine Ausbildung
    • eine Qualifizierungsmaßnahme
  • Soweit erforderlich, verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis bzw. über eine Zusage für die Erteilung
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (siehe unten)
  • Gültiger Reisepass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Nachweise über abgeschlossenes Hochschulstudium, Berufsausbildung oder nach Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes für mind. 6 Monate (z.B. Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder Arbeitsvertrag)
  • Mietvertrag und aktueller Nachweis über Nebenkosten oder Bescheinigung über mietfreies Wohnen oder bei einem Eigenheim Grundbuchauszug und Kredittilgungsplan
  • aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung (nicht älter als drei Monate)

Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Zweckwechsel: 98,00 €

Verlängerung: 93,00 €

Fiktionsbescheinigung: 13,00 €

Express: 35,00 € (Termin nach 10 Tagen nach Bestellung des elektronischen Aufenthaltstitels)

Welche Fristen muss ich beachten?

Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis:

  • bis zu 18 Monate
  • nach erfolgreichem Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung bis zu 12 Monate
Rechtsgrundlage

§ 20 Aufenthaltsgesetz

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21641 Apensen

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Kreissparkasse Apensen:

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